GoBD Änderungen

Die Richtlinien der GoBD, die unter dem etwas sperrigen Namen der ‚Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen
in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff‘ vom Bundesfinanzministerium definiert werden, müssen ab 1.1.2017 eingehalten werden.

Wie viele Nutzer des KuTex Auto-Updates bereits bemerkt haben, entfällt dadurch beispielsweise die Möglichkeit bereits erstellte und dem Kunden zugestellte Rechnungsdokumente und Abschlagrechnungen nachträglich zu ändern. Dies ist nun ohne Protokollierung nicht mehr zulässig. Wir sind angehalten jegliche manuelle Änderung zu protokollieren und diese Protokolle auf Verlangen bei einer Außenprüfung den Steuerprüfern zugänglich zu machen.

Quelle: Bundesfinanzministerium

Mit dem Update auf die Revision 101 im Januar erfüllen KuTex-Nutzer Ihre Pflicht diesen Auflagen nachzukommen.

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